Wer eine Privatinsolvenz hinter sich hat oder mittendrin steckt, merkt schnell: Verträge werden schwierig. Handy, Strom, Wohnung und eben auch der Internetanschluss. Dabei ist gerade das Internet oft die Voraussetzung, um wieder Fuß zu fassen: Bewerbungen, Behördengänge, Homeoffice, die Schule der Kinder. Dieser Ratgeber erklärt, was Internet nach der Privatinsolvenz und während des Verfahrens realistisch möglich ist, wann sich die Chancen deutlich verbessern und welche Lösungen in der Zwischenzeit funktionieren.
Auf einen Blick
- Während des Verfahrens wird ein Laufzeitvertrag meist abgelehnt. Ein Prepaid-Router ohne Vertrag ist dann die sichere Lösung.
- Die Privatinsolvenz dauert heute in der Regel drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung.
- Die SCHUFA löscht den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits nach sechs Monaten. Ab dann steigen die Chancen auf einen regulären DSL-Vertrag deutlich.
- Kautionen an Vermittler und „garantiert ohne Prüfung“ sind Warnsignale.
Während des Verfahrens: Was geht, was nicht
Ein laufendes Insolvenzverfahren wird öffentlich bekannt gemacht und bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien vermerkt. Für Netzbetreiber ist das ein deutliches Signal: Sie schließen einen Vertrag über 24 Monate ab und tragen das Risiko, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Die meisten Anbieter lehnen deshalb in dieser Phase ab, auch mit kleinem Tarif.
Unmöglich ist ein Anschluss trotzdem nicht. Die Anbieter bewerten unterschiedlich streng, und manche bieten einen Vertrag gegen Sicherheitsleistung an. Wichtig zu wissen: Laufende Kosten wie Miete, Strom und Internet zahlen Sie während der Insolvenz aus dem pfändungsfreien Einkommen weiter. Neue Verträge sind nicht verboten, Sie müssen sie nur aus diesem Betrag bezahlen können. Sprechen Sie im Zweifel kurz mit Ihrer Schuldnerberatung oder dem Insolvenzverwalter, bevor Sie eine Kaution hinterlegen.
Die sichere Lösung im Verfahren: Internet ohne Vertrag
Wer jetzt sofort Internet braucht, kommt ohne Bonitätsprüfung am schnellsten über einen LTE- oder 5G-Router mit Prepaid-Karte ins Netz. Bezahlt wird im Voraus, ein Vertrag entsteht nicht, also wird auch nichts geprüft. Der Router kostet einmalig rund 50 bis 150 Euro, das Datenvolumen wird monatlich aufgeladen.
Für Bewerbungen, Online-Banking, Behörden und Messenger reicht das gut. Für tägliches Streaming oder Homeoffice mit vielen Videokonferenzen wird Prepaid auf Dauer teuer, weil jedes Gigabyte bezahlt werden muss. Als Überbrückung bis zur Restschuldbefreiung ist es trotzdem die vernünftigste Wahl. Welche Varianten es gibt, vergleicht der Ratgeber Prepaid, LTE oder DSL: Internet ohne SCHUFA-Prüfung.
Nach der Restschuldbefreiung: Der Weg wird frei
Seit der Reform von 2020 dauert eine Privatinsolvenz in der Regel drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Danach kommt die wichtigste Nachricht: Die SCHUFA löscht den Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung inzwischen bereits nach sechs Monaten, früher waren es drei Jahre. Auch die öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzportal wird nach Ablauf der gesetzlichen Fristen entfernt.
Für Sie heißt das: Etwa ein halbes Jahr nach der Restschuldbefreiung ist ein regulärer DSL-Vertrag in vielen Fällen wieder realistisch. Prüfen Sie vorher mit einer kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, ob die Einträge tatsächlich gelöscht oder als erledigt markiert sind. Falsche oder veraltete Einträge können Sie berichtigen lassen; wie das geht, steht im Ratgeber SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
Der Score kommt zurück, aber er braucht Futter
Ein gelöschter Eintrag allein macht noch keinen guten Score. Auskunfteien bewerten auch, ob es aktuell laufende Verträge gibt, die pünktlich bezahlt werden. Wer nach der Insolvenz gar keine Verträge hat, ist für die Auskunfteien eine Art leeres Blatt. Hilfreich sind deshalb kleine, sicher bezahlbare Verträge, ein Girokonto ohne Dispo-Überziehung und möglichst wenige Kreditanfragen. Ein schlanker Internetvertrag, der zwei Jahre lang pünktlich bezahlt wird, ist selbst ein Baustein für den Score.
Wovor wir warnen
- Vermittler mit Vorkasse oder Kaution aufs eigene Konto. Eine seriöse Sicherheitsleistung geht immer an den Netzbetreiber und wird nach Vertragsende zurückgezahlt.
- „Garantiert ohne Schufa“ für Tarife der großen Anbieter. Diese Prüfung kann niemand abschalten.
- Teure Router- oder Handy-Bundles. Finanzierte Geräte erhöhen die Summe, die der Anbieter absichern muss, und damit das Ablehnungsrisiko.
- Mehrere Anträge gleichzeitig. Jede Anfrage wird gespeichert und kann den frisch erholten Score wieder drücken.
Wie wir es machen
Wir vermitteln einen regulären DSL 250 mit bis zu 250 Mbit/s und Festnetz-Flat. In den ersten sechs Monaten zahlen Sie 0 Euro, danach 49,99 Euro im Monat; der WLAN-Router HomeServer Pro (UVP 429 Euro) ist inklusive, einmalig fallen nur 9,90 Euro Versand an. Es gibt keine Kaution, keine Vorkasse und keine Vermittlungsgebühr. Lehnt der erste Anbieter ab, versuchen wir es mit derselben Bandbreite beim nächsten. Während eines laufenden Verfahrens sagen wir Ihnen ehrlich, wenn die Chancen gering sind und Prepaid der bessere Weg ist. Nach der Restschuldbefreiung lohnt sich die Anfrage fast immer. Was über 24 Monate tatsächlich anfällt, steht im Ratgeber Was DSL trotz SCHUFA wirklich kostet.
Restschuldbefreiung erhalten?
Lassen Sie kostenlos prüfen, ob DSL 250 an Ihrer Adresse möglich ist. Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen, ohne Kaution, ohne Vorkasse.
Häufige Fragen
Darf ich während der Privatinsolvenz einen Internetvertrag abschließen?
Ja, neue Verträge sind nicht verboten. Sie müssen die Kosten aber aus dem pfändungsfreien Einkommen bezahlen können, und die meisten Anbieter lehnen in dieser Phase nach der Bonitätsprüfung ab. Prepaid-Lösungen ohne Vertrag sind daher die sichere Wahl.
Wie lange steht die Privatinsolvenz in der SCHUFA?
Der Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung wird von der SCHUFA inzwischen nach sechs Monaten gelöscht. Einzelne Forderungen, die im Verfahren erledigt wurden, werden ebenfalls nach Ablauf der Fristen entfernt. Eine Datenkopie zeigt Ihnen, was aktuell gespeichert ist.
Wird mein bestehender Internetvertrag in der Insolvenz gekündigt?
Nicht automatisch. Solange Sie die laufenden Rechnungen bezahlen, läuft der Vertrag weiter. Nur Rückstände aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung werden Teil des Verfahrens. Geraten Sie mit neuen Rechnungen in Verzug, darf der Anbieter nach den üblichen Regeln sperren; mehr dazu im Ratgeber Internet gesperrt wegen offener Rechnung.
Übernimmt das Jobcenter die Internetkosten?
Internet ist im Regelbedarf enthalten, eine separate Übernahme gibt es nur in Ausnahmefällen. Details stehen im Ratgeber Internet mit Bürgergeld.
Alle Wege zum Anschluss, von Prepaid über Kaution bis DSL, fasst der große Ratgeber Internet trotz Schufa zusammen.