Der Anschluss ist plötzlich tot, im Browser erscheint nur noch eine Hinweisseite des Anbieters, und irgendwo liegt eine Rechnung, die nicht bezahlt wurde. Wer sein Internet wegen einer offenen Rechnung gesperrt bekommt, hat meist zwei Fragen: Darf der Anbieter das überhaupt, und wie geht der Anschluss am schnellsten wieder an? Beides ist gesetzlich geregelt, und die Regeln sind für Kunden günstiger, als viele denken.
Auf einen Blick
- Gesperrt werden darf erst ab 100 Euro Rückstand und nach einer schriftlichen Ankündigung mit zwei Wochen Frist (§ 61 TKG).
- Bestrittene Beträge zählen nicht mit, Notrufe müssen erreichbar bleiben.
- Nach Zahlung muss der Anbieter wieder freischalten, meist innerhalb weniger Stunden bis Tage.
- Wurde gekündigt, ist oft ein neuer Anschluss nötig – auch mit negativem Eintrag ist das in vielen Fällen möglich.
Wann darf der Anbieter das Internet wegen einer offenen Rechnung sperren?
Die Voraussetzungen stehen in § 61 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Eine Sperre wegen Zahlungsverzug ist nur erlaubt, wenn alle diese Punkte zusammenkommen:
- Mindestens 100 Euro Rückstand. Der Anbieter darf erst sperren, wenn Sie nach Abzug eventueller Anzahlungen mit mindestens 100 Euro in Verzug sind. Eine einzelne kleine Rechnung reicht dafür in der Regel nicht.
- Wiederholte Nichtzahlung. Das Gesetz spricht ausdrücklich von wiederholter Nichtzahlung. Eine einmal vergessene Rechnung ist noch kein Grund für eine Sperre.
- Schriftliche Ankündigung mit zwei Wochen Vorlauf. Die Sperre muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angedroht werden. In dieser Ankündigung muss der Anbieter darauf hinweisen, dass Sie sich gerichtlich dagegen wehren können.
- Strittige Beträge zählen nicht mit. Haben Sie eine Rechnung form- und fristgerecht beanstandet, bleibt dieser Betrag bei den 100 Euro außen vor. Das gilt auch für bestrittene Forderungen von Drittanbietern, etwa für Mehrwertdienste.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Sperre unzulässig. Dann können Sie die sofortige Freischaltung verlangen, und der Anbieter darf dafür auch keine Entsperrgebühr berechnen.
Teilsperre vor Vollsperre
Das Gesetz verlangt außerdem, dass die Sperre auf die Leistung beschränkt bleibt, für die der Rückstand besteht. Wer ein Paket aus Internet, Telefon und Fernsehen hat und nur mit dem TV-Anteil im Rückstand ist, darf nicht komplett abgeschaltet werden. Beim Telefonanschluss gilt zusätzlich: Erst dürfen abgehende Verbindungen gesperrt werden, eingehende Anrufe frühestens eine Woche später. In der Praxis handhaben nicht alle Anbieter das sauber. Wenn Ihr kompletter Anschluss abgeschaltet wurde, obwohl nur ein Teil offen ist, lohnt sich eine Beschwerde.
So bekommen Sie den Anschluss wieder frei
Die Sperre darf nur so lange bestehen, wie ihr Grund besteht. Sobald der Rückstand bezahlt ist, muss der Anbieter wieder freischalten. Das läuft üblicherweise so ab:
- Offenen Betrag prüfen. Im Kundenkonto oder auf der Sperrmitteilung steht, welche Rechnungen offen sind. Prüfen Sie, ob Mahngebühren dazugekommen sind, damit der überwiesene Betrag den Rückstand vollständig deckt.
- Bezahlen und Zahlungsbeleg sichern. Viele Anbieter bieten im Kundenportal Sofortzahlung per Karte oder Online-Überweisung an. Das geht deutlich schneller als eine normale Überweisung, die ein bis zwei Bankarbeitstage braucht.
- Beim Anbieter melden. Manche Anbieter schalten automatisch frei, sobald das Geld gebucht ist, andere erst nach Kontakt mit dem Kundenservice. Ein Anruf mit Zahlungsbeleg beschleunigt die Sache oft.
- Freischaltung abwarten. Nach Zahlungseingang dauert die Freischaltung in der Regel einige Stunden bis wenige Werktage. Wenn danach nichts passiert, fragen Sie schriftlich nach und setzen eine kurze Frist.
Für die Aufhebung der Sperre dürfen Anbieter eine Gebühr verlangen, wenn diese in der Preisliste steht. Ob und wie viel Ihr Anbieter berechnet, steht in dessen Preisliste oder AGB.
Wenn Sie den Betrag gerade nicht bezahlen können
Wer die 100 Euro oder mehr nicht auf einmal aufbringen kann, sollte nicht abwarten. Die meisten Anbieter lassen mit sich reden, solange man sich meldet, bevor die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben wird. Bitten Sie um eine Ratenzahlung und lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen. Wichtig ist, dass Sie die vereinbarten Raten dann auch einhalten, denn nach einer geplatzten Ratenvereinbarung ist die Bereitschaft zu einer zweiten meist gering.
Wenn Sie Bürgergeld oder eine andere Sozialleistung beziehen, kann in Einzelfällen ein Darlehen vom Jobcenter in Frage kommen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Internet mit Bürgergeld.
Sperre, Kündigung und SCHUFA: Was danach passieren kann
Eine Sperre allein führt nicht automatisch zu einem SCHUFA-Eintrag. Kritisch wird es, wenn die Forderung längere Zeit offen bleibt: Dann kann der Anbieter den Vertrag kündigen, die Restlaufzeit in Rechnung stellen und die Forderung an ein Inkassobüro übergeben. Spätestens dann droht ein negativer Eintrag, der einen neuen Anschluss deutlich erschwert. Wie sich ein solcher Eintrag auf spätere Anträge auswirkt, erklären wir im Beitrag SCHUFA-Score und DSL-Vertrag.
Ist es bereits zu einem Eintrag gekommen, gibt es seit Anfang 2025 eine Erleichterung: Wer die eingetragene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Eintragung vollständig bezahlt und in den folgenden 18 Monaten keinen weiteren Negativeintrag bekommt, dem wird der Eintrag nach 18 Monaten statt nach drei Jahren gelöscht. Voraussetzung ist außerdem, dass keine Einträge aus Schuldnerverzeichnissen oder Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Weitere Fristen finden Sie im Beitrag SCHUFA-Eintrag löschen.
Was Sie bei einer unberechtigten Sperre tun können
Wurde ohne Ankündigung gesperrt, liegt der Rückstand unter 100 Euro oder besteht er nur aus einer beanstandeten Rechnung, ist die Sperre nach unserer Lesart des Gesetzes nicht zulässig. Fordern Sie den Anbieter schriftlich zur sofortigen Freischaltung auf und verweisen Sie auf § 61 Absatz 4 TKG. Bleibt das ohne Erfolg, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Wer rechtssicher vorgehen möchte, sollte sich zusätzlich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Neuer Anschluss nach einer Sperre?
Manche denken nach einer Sperre daran, den Anbieter zu wechseln. Das ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Der alte Vertrag läuft weiter, die Forderung bleibt bestehen, und ein zweiter Vertrag bedeutet doppelte Kosten. Außerdem prüfen alle großen Anbieter die Bonität, auch der neue. Bei einem laufenden Inkassoverfahren oder einem frischen SCHUFA-Eintrag ist die Ablehnung wahrscheinlich.
Anders sieht es aus, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt ist und die Forderung bezahlt wurde. Dann ist ein neuer Anschluss möglich, auch mit einem verbliebenen Eintrag. Wir vermitteln einen 1&1 DSL-Anschluss ohne Kaution und ohne Vorkasse. Auch dabei findet eine Bonitätsprüfung statt; nach unserer Erfahrung führen rund 85 Prozent der Bestellungen zu einem Anschluss, eine Garantie ist das ausdrücklich nicht. Die Details finden Sie auf schufafreidsl.de.
Neuer Anschluss trotz negativer SCHUFA?
DSL 250 mit bis zu 250 Mbit/s: 6 Monate 0 €, danach 49,99 € im Monat, Router HomeServer Pro inklusive, nur 9,90 € Versand. Ohne Kaution, ohne Vorkasse – und lehnt ein Anbieter ab, prüfen wir den nächsten mit gleicher Bandbreite.
Häufige Fragen zur Internet-Sperre
Darf der Anbieter ohne Mahnung sperren?
Nein. Das Gesetz verlangt, dass die Sperre mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angekündigt wird, mit Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen. Eine Sperre ohne diese Ankündigung ist unzulässig, und Sie können die sofortige Freischaltung verlangen. Bewahren Sie deshalb alle Schreiben und E-Mails Ihres Anbieters auf.
Wie lange dauert die Freischaltung nach der Zahlung?
Meist wenige Stunden bis zwei Werktage. Am schnellsten geht es, wenn Sie im Kundenportal sofort per Karte oder Online-Überweisung zahlen und den Kundenservice mit dem Zahlungsbeleg informieren. Eine normale Überweisung braucht dagegen ein bis zwei Bankarbeitstage, bis sie beim Anbieter gebucht ist.
Kostet die Entsperrung etwas?
Viele Anbieter berechnen eine Gebühr für die Aufhebung der Sperre, wenn sie in der Preisliste steht. War die Sperre unzulässig, etwa weil die 100-Euro-Grenze nicht erreicht oder die Ankündigung nicht verschickt wurde, darf keine Gebühr verlangt werden.
Kann ich während der Sperre noch telefonieren?
Notrufe über 110 und 112 müssen weiterhin möglich sein. Beim Telefon dürfen zunächst nur abgehende Gespräche gesperrt werden; eingehende Anrufe frühestens eine Woche später. Internet und Telefon im Paket dürfen nur dann beide gesperrt werden, wenn der Rückstand beide betrifft.
Kann ich nach einer Sperre den Anbieter wechseln?
Ja, aber der neue Anbieter prüft die Bonität, und eine offene Forderung beim alten Anbieter fällt dabei häufig auf. Am besten gleichen Sie die Forderung aus oder vereinbaren eine Ratenzahlung, bevor Sie neu bestellen. Mit einem erledigten Eintrag stehen die Chancen deutlich besser; was nach einer Ablehnung hilft, zeigt der Ratgeber DSL-Antrag abgelehnt: Was jetzt?.
Landet die Sperre in der SCHUFA?
Die Sperre selbst nicht. Eine unbestrittene, mehrfach angemahnte Forderung kann der Anbieter aber an die SCHUFA melden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Forderung bezahlt, wird der Eintrag als erledigt markiert und nach Fristablauf gelöscht. Mehr dazu im Ratgeber SCHUFA-Eintrag löschen lassen.