Internet mit Bürgergeld: Was zahlt das Jobcenter?

Internet mit Bürgergeld: Was zahlt das Jobcenter?

Ein Internetanschluss ist längst keine Freizeitausgabe mehr. Bewerbungen laufen online, das Jobcenter schickt Formulare als PDF, die Schule der Kinder arbeitet mit Lernplattformen. Wer Bürgergeld bezieht, steht trotzdem oft doppelt vor der Tür: Das Geld ist knapp, und die SCHUFA macht den Vertrag schwer.

Zahlt das Jobcenter den Internetanschluss?

Nein — jedenfalls nicht zusätzlich. Internet, Telefon und Porto sind bereits im Regelsatz enthalten. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 563 Euro im Monat, und darin sind rund 47 Euro für den Bereich „Nachrichtenübermittlung“ vorgesehen, also für Telefon, Internet und Post zusammen.

Das heißt: Sie dürfen einen Anschluss haben, Sie müssen ihn aber aus dem Regelsatz bezahlen. Einen gesonderten Antrag auf Übernahme der Internetkosten gibt es im Normalfall nicht.

Zwei Ausnahmen sind einen Versuch wert:

  • Erstausstattung bei Schülerinnen und Schülern. Für die Teilnahme am digitalen Unterricht haben Gerichte in Einzelfällen die Übernahme von Kosten für ein Endgerät zugesprochen. Das betrifft den Computer, nicht die laufende Leitung — fragen Sie trotzdem nach.
  • Darlehen nach § 24 SGB II. Für einmalige, unabweisbare Bedarfe kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren, das anschließend vom Regelsatz einbehalten wird. Für eine Anschlussgebühr von 49,95 Euro kann das im Einzelfall passen.

Fragen Sie schriftlich und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Ein mündliches Nein im Flur ist kein Bescheid, gegen den Sie etwas machen können.

Der Sozialtarif der Telekom

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder BAföG bezieht, kann bei der Telekom einen Sozialtarif beantragen. Der ist an einen Nachweis gebunden und reduziert die monatlichen Kosten. Das ist kein Geheimtipp, wird aber selten aktiv angeboten — fragen Sie danach.

Wichtig zu wissen: Der Sozialtarif ändert nichts an der Bonitätsprüfung. Wer wegen der SCHUFA abgelehnt wird, wird auch für den Sozialtarif abgelehnt. Die beiden Fragen — Was kostet es? und Bekomme ich überhaupt einen Vertrag? — sind getrennt zu lösen.

Worauf Sie beim Tarif achten sollten

Wenn das Budget eng ist, entscheidet nicht der Werbepreis, sondern was am Ende wirklich abgeht:

  • Keine finanzierte Hardware. Ein Smartphone oder ein gekaufter Router im Vertrag erhöht das Risiko für den Anbieter — und die Rate für Sie. Mietrouter ist die ruhigere Lösung.
  • Auf die Bereitstellungsgebühr achten. Die fällt einmalig an und wird gern übersehen.
  • Auf den Preis nach der Aktion achten. Angebote mit Freimonaten sind gut, solange Sie wissen, was danach kommt und ob Sie es dann noch tragen können.

Wie sich das bei unserem Tarif über 24 Monate zusammenrechnet, haben wir hier Zeile für Zeile aufgeschrieben — inklusive Router, Bereitstellung und Cashback.

Und wenn die SCHUFA dazwischenkommt

Ein negativer Eintrag ist in dieser Lage nicht ungewöhnlich, und er ist kein Grund, es gar nicht erst zu versuchen. Die Anbieter bewerten unterschiedlich streng, und was bei einem scheitert, geht beim nächsten oft durch. Was nach einer Ablehnung sinnvoll ist, steht in diesem Ratgeber; wie die einzelnen Anbieter prüfen, in diesem hier.

Wovor wir ausdrücklich warnen: Angebote, die „garantiert ohne Prüfung“ versprechen und dafür Kaution oder Vorkasse verlangen. Wer knapp bei Kasse ist, kann sich einen solchen Reinfall am wenigsten leisten.

Was wir machen

Wir prüfen kostenlos, welcher Netzbetreiber an Ihrer Adresse liefert und Ihren Auftrag am ehesten annimmt, und stellen den Antrag dort. Bei einer Absage weichen wir auf ein anderes Netz aus. Keine Kaution, keine Vorkasse, keine Vermittlungsgebühr.

Kostenlos prüfen lassen, was bei Ihnen möglich ist