Router bei negativer SCHUFA: mieten statt kaufen

Router bei negativer SCHUFA: mieten statt kaufen

Bei der Bestellung eines Anschlusses kommt irgendwann die Frage nach dem Router: mieten, kaufen oder den eigenen mitbringen. Wer eine negative SCHUFA hat, sollte hier genauer hinschauen als andere — denn diese eine Entscheidung kann darüber mitentscheiden, ob der Vertrag überhaupt zustande kommt.

Warum der Router die Prüfung beeinflusst

Ein Anbieter prüft nicht nur, ob Sie 45 Euro im Monat zahlen können. Er prüft, wie viel er verliert, wenn Sie es nicht tun. Steckt im Vertrag ein Gerät für 200 Euro, das Sie in Raten abstottern, ist das Risiko deutlich höher als bei einem Anschluss mit Mietrouter — und die Prüfung fällt entsprechend strenger aus.

Deshalb der klare Rat: Mit negativer SCHUFA nehmen Sie den Mietrouter. Nicht, weil er langfristig billiger wäre, sondern weil er die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Ihr Antrag überhaupt durchgeht. Dasselbe gilt für ein Smartphone im Kombivertrag — das ist der häufigste Grund, warum ein an sich machbarer Antrag scheitert.

Was der Mietrouter kostet

Bei anderen Anbietern sind 5 bis 7 Euro im Monat üblich, über 24 Monate also bis zu 168 Euro. Bei unserem Tarif entfällt das: Der HomeServer Pro (UVP 429 Euro) ist inklusive. Ein vergleichbares Gerät zu kaufen kostet je nach Modell zwischen 100 und 250 Euro. Rein rechnerisch ist Kaufen also oft günstiger — mit drei Einschränkungen:

  • Sie zahlen den Kaufpreis sofort, und zwar zusätzlich zur Bereitstellungsgebühr.
  • Geht das Gerät kaputt, ist das Ihr Problem. Beim Mietgerät tauscht der Anbieter.
  • Bei Störungen mit eigenem Router schieben Anbieter die Verantwortung gern auf das Gerät. Mit dem Mietrouter fällt dieses Argument weg.

Wie sich das mit allen anderen Posten über die Laufzeit summiert, steht in unserer kompletten Kostenrechnung.

Ihr Recht auf freie Routerwahl

Seit 2016 gilt in Deutschland die freie Endgerätewahl: Kein Anbieter darf Sie zwingen, seinen Router zu nehmen. Sie haben Anspruch auf die Zugangsdaten, um ein eigenes Gerät zu betreiben.

Das ist Ihr gutes Recht — praktisch sinnvoll ist es vor allem, wenn Sie bereits ein passendes Gerät besitzen. Aus einem alten Router, der noch in der Schublade liegt, wird so ein gesparter Posten. Achten Sie darauf, dass er zum Anschluss passt: Ein Kabelrouter funktioniert nicht an einer DSL-Leitung.

Wenn der Vertrag endet

Der Mietrouter gehört dem Anbieter und muss zurück. Das klingt selbstverständlich, ist aber eine der häufigsten Ursachen für einen neuen Negativeintrag: Wer das Gerät nicht zurückschickt, bekommt eine Rechnung über den Gerätewert — und wer die liegen lässt, hat den nächsten SCHUFA-Eintrag.

Also: Rücksendeschein aufheben, Gerät fristgerecht zurückschicken, Einlieferungsbeleg aufbewahren. Zwei Minuten Aufwand, die Ihnen Jahre ersparen können.

Kurz zusammengefasst

  • Mit negativer SCHUFA: Mietrouter, kein finanziertes Gerät, kein Handy im Vertrag.
  • Eigener passender Router vorhanden? Dann nutzen, das ist Ihr Recht.
  • Am Vertragsende: zurückschicken und Beleg aufbewahren.

Falls Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde, war die Hardware womöglich der Grund. Was danach sinnvoll ist, steht hier — und hier, wie die einzelnen Anbieter prüfen.

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