DSL-Anbieter wechseln mit negativer SCHUFA

DSL-Anbieter wechseln mit negativer SCHUFA

Der Vertrag läuft aus, der Preis ist nach der Aktion gestiegen, oder die Leitung ist zu langsam geworden. Wechseln wäre naheliegend — nur traut sich mit einem SCHUFA-Eintrag kaum jemand, weil am Ende beides weg sein könnte: der neue Vertrag abgelehnt und der alte gekündigt.

Diese Sorge ist berechtigt, und deshalb steht hier zuerst die wichtigste Regel.

Niemals zuerst kündigen

Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue bestätigt ist. Nicht beantragt, nicht „müsste klappen“ — bestätigt.

Beim regulären Anbieterwechsel müssen Sie das ohnehin nicht selbst tun: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung und stimmt den Termin mit dem alten ab. Gesetzlich darf die Leitung dabei höchstens einen Tag ausfallen. Kündigen Sie parallel selbst, bringen Sie genau diesen Ablauf durcheinander.

Was beim Wechsel geprüft wird

Für den neuen Anbieter sind Sie ein Neukunde, mit voller Bonitätsprüfung. Dass Sie beim alten Anbieter jahrelang pünktlich gezahlt haben, sieht der neue nicht — diese Information steht in keiner Auskunft, von der er profitiert.

Das ist der unangenehme Teil: Ihre Zuverlässigkeit beim bisherigen Anbieter zählt beim Wechsel praktisch nichts, ein alter Negativeintrag dagegen sehr wohl. Wie die einzelnen Anbieter damit umgehen, haben wir im Vergleich aufgeschrieben.

Erst rechnen, dann wechseln

Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn er sich rechnet — und dazu gehören die Posten, die im Werbepreis nicht vorkommen:

  • Einmalige Bereitstellungsgebühr beim neuen Anbieter
  • Neue Mindestlaufzeit, meist 24 Monate
  • Miete für den neuen Router, falls der alte nicht weiterverwendet werden kann
  • Der Preis nach der Aktion, nicht der während der Freimonate

Wie so eine Rechnung vollständig aussieht, zeigen wir an unserem eigenen Tarif — mit allen Nebenkosten, nicht nur mit der schönen Zahl.

Der Sonderfall: kündigen, ohne einen neuen Vertrag zu haben

Manchmal geht es nicht anders — etwa wenn der alte Anbieter unbezahlbar geworden ist. Dann gilt: Bevor Sie kündigen, klären Sie, ob überhaupt ein neuer Vertrag zustande kommt. Eine Lücke ohne Anschluss ist mit negativer SCHUFA schwerer zu schließen, als sie entstanden ist.

Und noch etwas: Lassen Sie keine Rechnung beim alten Anbieter offen. Eine unbezahlte Schlussrechnung ist der schnellste Weg zu einem frischen Negativeintrag — und der macht den nächsten Vertrag für die kommenden Jahre schwerer.

Wenn Sie umziehen statt zu wechseln

Dann gelten andere Regeln, und meistens günstigere: Der Umzug eines laufenden Vertrags wird oft gar nicht neu geprüft. Was beim Umzug zu beachten ist, steht hier.

Wie wir dabei helfen

Sie sagen uns, was Sie jetzt zahlen und wo Sie wohnen. Wir prüfen, was an Ihrer Adresse verfügbar ist und welcher Anbieter Ihren Auftrag annimmt, und stellen den Antrag dort. Erst wenn er durch ist, wird gewechselt — Ihr alter Anschluss bleibt bis dahin unangetastet.

Kostenlos prüfen lassen, ob sich ein Wechsel lohnt